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Gefahrstoffverordnung

Gefahrstoffe begleiten die Menschen in fast jeder Arbeitssituation.

Die fachmännische Analyse der tatsächlichen Verhältnisse an den Arbeitsplätzen ist die Voraussetzung für eine richtige Bewertung der Situation. Erst dann kann die richtige Entscheidung getroffen werden und bei Notwendigkeit die Maßnahmeplanung erfolgen.

Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Bewertung der Situation an den verschiedenen Arbeitsplätzen. Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 7 Gefahrstoffverordnung.
Entsprechend der Ergebnisse schlagen wir Maßnahmen vor und unterstützen Sie bei der Erstellung der Dokumentation.
Die Ausarbeitung von Betriebsanweisungen (BA) können wir komplett übernehmen.

ingenieurbüro für arbeits- sicherheit kunert